Briefwahl kann beginnen

BAD NENN­DORF (m­k). In der Zeit vom 28. Au­gust bis zum 6. Sep­tem­ber er­hal­ten die Wahl­be­rech­tig­ten in der Samt­ge­meinde Nenn­dorf ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­ten. Sollte je­mand am Wahl­tag nicht in sei­nem Wahl­lo­kal wählen kön­nen, be­steht die Mög­lich­keit der Brief­wahl. Ein An­trag auf Aus­stel­lung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist be­reits auf der Rück­seite der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte ab­ge­druckt. Die Brief­wahl kann aber auch per­sön­lich oder ü­ber das In­ter­net un­ter ww­w.­bad­nenn­dor­f.de be­an­tragt wer­den. Ein te­le­fo­nisch ge­stell­ter An­trag ist recht­lich lei­der aus­ge­schlos­sen. Wer die Brief­wahl für eine an­dere Per­son be­an­tra­gen will, oder die Brief­wahl­un­ter­la­gen für je­mand an­de­res ab­ho­len möch­te, sollte un­be­dingt eine schrift­li­che Voll­macht mit­brin­gen. Wahl­be­rech­tig­te, die gleich im Rat­haus Brief­wahl ma­chen und ihre Stimme ab­ge­ben möch­ten, kön­nen dies ab Mon­tag, dem 31. Au­gust im Bür­ger­büro tun. Für wei­tere Fra­gen rund um die Bun­des­tags­wahl steht das Wahlamt der Samt­ge­meinde un­ter (05723) 704-56 zur Ver­fü­gung.



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